Gewährleistung, Reklamation und Vertragskonformität
Hier erfahrt ihr, welche gesetzlichen Rechte ihr habt, wenn ein bestelltes Produkt nicht so ist, wie es sein soll, wie ihr eine Reklamation meldet und wo die Grenze zwischen einem echten Mangel und einer technisch bedingten oder von euch selbst bestätigten Abweichung verläuft. Alles, was auf dieser Seite steht, sind eure gesetzlichen Rechte. Eine zusätzliche freiwillige Garantie geben wir nicht ab, und wir schränken die gesetzliche Gewährleistung auch nicht ein – das wäre gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern ohnehin unwirksam.
Euer Vertragspartner und eure Ansprechstelle
Michael Jöbstl Einzelunternehmen Puchstrasse 145, 8054 Graz, Österreich E-Mail: michaeljoebst87@gmail.com Telefon: 06604736784 (international: +43 660 4736784) UID-Nummer: ATU79764514
Liefergebiet: Wir liefern derzeit ausschließlich nach Österreich und Deutschland. Eine Bestellung ist daher nur mit einer Lieferadresse in Österreich oder Deutschland möglich. Außerhalb Österreichs haben wir keine Niederlassung, keine Betriebsstätte und kein Lager.
An diese Kontaktdaten richtet ihr auch jede Reklamation. Es gibt keine zwischengeschaltete Beschwerdestelle und kein Callcenter: Eure Meldung landet direkt bei der Person, die eure Papeterie gestaltet und gefertigt hat.
Was gesetzliche Gewährleistung bedeutet
Gewährleistung heißt: Wir haften dafür, dass die Ware bei der Übergabe an euch so ist, wie sie vereinbart war und wie ihr sie vernünftigerweise erwarten dürft. Ob uns an einem Mangel ein Verschulden trifft, spielt dabei keine Rolle.
Für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Vertragskonform ist eine Ware danach, wenn sie
- den ausdrücklich vereinbarten Anforderungen entspricht (subjektive Anforderungen): also der Produktbeschreibung, der von euch gewählten Konfiguration, den von euch angegebenen Personalisierungsdaten, Menge, Format und Material, und - den objektiven Anforderungen entspricht: Sie eignet sich für den gewöhnlichen Gebrauch, hat die bei Waren dieser Art übliche Beschaffenheit und Qualität und wird in der üblichen Verpackung samt Zubehör übergeben.
Diese Rechte habt ihr bei allen Produkten – auch bei personalisierten Einzelstücken. Personalisierung ändert nichts daran, dass eine fehlerhaft gefertigte Ware eine mangelhafte Ware ist.
Die Gewährleistungsregeln des VGG sind zu euren Gunsten zwingend. Wir können sie weder verkürzen noch ausschließen, und wir tun das auch nicht. Ansprüche, die euch nach anderen Vorschriften zustehen – etwa Schadenersatz oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz –, bleiben daneben unberührt.
Fristen und Beweislast
- Gewährleistungsfrist: Wir haften für Mängel, die sich innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe der Ware zeigen (§ 10 VGG). Übergabe ist der Zeitpunkt, an dem ihr oder eine von euch benannte Person (nicht das Transportunternehmen) die Ware tatsächlich erhaltet. - Beweislast: In den ersten zwölf Monaten ab Übergabe wird vermutet, dass ein aufgetretener Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war (§ 11 VGG). Ihr müsst in dieser Zeit also nicht beweisen, woher der Mangel kommt – wir müssten das Gegenteil beweisen. Danach kehrt sich die Beweislast um. - Verjährung: Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bleiben euch noch drei weitere Monate, um eure Ansprüche gerichtlich geltend zu machen (§ 28 VGG). Das ist eine Frist für die gerichtliche Geltendmachung eurer Ansprüche, keine Verlängerung des Zeitraums, in dem ein Mangel auftreten darf. - Keine Rügefrist: Als Verbraucherinnen und Verbraucher müsst ihr einen Mangel nicht innerhalb einer bestimmten Frist anzeigen, um eure Rechte zu behalten. Maßgeblich ist allein die Gewährleistungsfrist. Meldet euch trotzdem möglichst bald – das macht die Klärung für beide Seiten einfacher.
Eure Rechte der Reihe nach
Das Gesetz sieht eine Stufenfolge vor.
Erste Stufe – Verbesserung oder Austausch: Ihr könnt wählen, ob wir den Mangel beheben (Verbesserung) oder euch ein mangelfreies Stück liefern (Austausch). Bei personalisierter Ware bedeutet Austausch die Neuanfertigung mit genau denselben Personalisierungsdaten. Eure Wahl ist nur dann nicht bindend, wenn die gewählte Abhilfe unmöglich oder für uns im Vergleich zur anderen unverhältnismäßig ist. Verbesserung und Austausch sind für euch unentgeltlich, wie es das Gesetz verlangt: Arbeits- und Materialkosten tragen wir. Ist für die Abhilfe eine Rücksendung der Ware nötig, stimmen wir Ablauf und Kostentragung dafür vor der Rücksendung im Einzelfall mit euch ab. Wir erledigen das in angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für euch.
Zweite Stufe – Preisminderung oder Vertragsauflösung: Diese Rechte stehen euch zu, wenn die erste Stufe nicht weiterhilft, unter anderem wenn
- Verbesserung und Austausch unmöglich oder unverhältnismäßig sind, - wir die Abhilfe verweigern oder nicht in angemessener Frist erbringen, - der Mangel trotz Verbesserungsversuch weiter besteht oder erneut auftritt, - der Mangel so schwer wiegt, dass die sofortige Preisminderung oder Vertragsauflösung gerechtfertigt ist.
Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Vertragsauflösung ausgeschlossen; die Preisminderung bleibt euch in diesem Fall offen. Löst ihr den Vertrag auf, erstatten wir euch den bereits bezahlten Kaufpreis; wie diese Rückzahlung und die Rücksendung der mangelhaften Ware ablaufen, stimmen wir vorher mit euch ab.
Zur Klarstellung: Diese Vertragsauflösung ist die gewährleistungsrechtliche Rechtsfolge bei einem Mangel. Sie ist nicht dasselbe wie der 14-tägige Rücktritt vom Fernabsatzvertrag ohne Angabe von Gründen (dazu mehr im Abschnitt „Abgrenzung“ weiter unten).
Hinweis zum aktuellen Betrieb: Unser Bestell- und Zahlungssystem läuft derzeit im Testbetrieb. Es werden noch keine echten Zahlungen verarbeitet und keine verbindlichen Bestellungen ausgelöst; die hier beschriebenen Rechte gelten, sobald der reguläre Bestellbetrieb live ist.
So meldet ihr eine Reklamation
Meldet euch einfach per E-Mail an michaeljoebst87@gmail.com, telefonisch unter 06604736784 oder schriftlich an Michael Jöbstl, Puchstrasse 145, 8054 Graz, Österreich. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben.
Hilfreich für eine schnelle Klärung sind:
- euer Name, das ungefähre Bestelldatum und die E-Mail-Adresse eures Kundenkontos, - um welches Produkt es geht, - eine kurze Beschreibung, was nicht stimmt, - Fotos: eine Gesamtaufnahme und eine Detailaufnahme der beanstandeten Stelle, bei gutem Licht, - bei Transportschäden zusätzlich Fotos der Verpackung, - ob ihr Verbesserung oder Austausch bevorzugt.
Diese Angaben sind eine Erleichterung, keine Voraussetzung. Eure Gewährleistungsrechte bestehen auch dann, wenn ihr uns nur kurz schreibt, dass etwas nicht passt.
Wie es nach eurer Meldung weitergeht
Wir sehen uns eure Meldung an und klären mit euch, welche Abhilfe sinnvoll ist. Häufig genügen aussagekräftige Fotos, um den Fall zu beurteilen.
Schickt die Ware bitte nicht unaufgefordert zurück. Wir stimmen vorher mit euch ab, ob eine Rücksendung überhaupt nötig ist, wie sie ablaufen soll und wer die Kosten dafür übernimmt.
Transportschäden: Kommt ein Paket sichtbar beschädigt an, fotografiert bitte Verpackung und Inhalt, bevor ihr die Verpackung entsorgt, und meldet euch bei uns. Beim Versand an Verbraucherinnen und Verbraucher tragen wir die Gefahr bis zur Übergabe an euch (§ 7b KSchG). Ein Schaden, der auf dem Transportweg entsteht, geht also nicht zu euren Lasten.
Liefergebiet auch bei Reklamationen: Wir liefern derzeit ausschließlich nach Österreich und Deutschland. Eine reparierte oder als Ersatz gefertigte Ware können wir deshalb nur an eine Adresse in Österreich oder Deutschland senden. Eure gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt; es betrifft nur, wohin wir liefern können.
Von euch freigegebene Personalisierungsdaten
Personalisierte Produkte entstehen aus den Angaben, die ihr im Bestellvorgang eingebt und mit der Bestellung bestätigt: Namen, Daten, Texte, Schreibweisen, Zeichensetzung. Wir setzen genau diese Angaben um – wir korrigieren sie nicht und interpretieren sie nicht um.
Kein Mangel ist deshalb ein Fehler, der bereits in euren bestätigten Angaben enthalten war, zum Beispiel ein Tippfehler im Namen, eine falsche Jahreszahl, eine unerwünschte Schreibweise oder ein fehlendes Wort. Das Produkt entspricht in diesem Fall genau dem, was vereinbart war. Maßgeblich ist dabei, was euch im Bestellvorgang als Vorschau angezeigt und von euch bestätigt wurde.
Ein Mangel liegt dagegen sehr wohl vor, wenn das gelieferte Produkt von diesen bestätigten Angaben abweicht, insbesondere wenn
- ein anderer Text, eine andere Schreibweise, ein anderes Datum oder ein anderes Motiv umgesetzt wurde, als ihr bestätigt habt, - Zeichen fehlen, abgeschnitten, vertauscht oder unleserlich sind, - die Menge, das Format oder das Material nicht dem Bestellten entspricht, - der Druck unsauber ist oder das Material beschädigt ankommt.
Unser Tipp: Lest eure Eingaben vor dem Absenden in Ruhe durch, am besten von einer zweiten Person. Fällt euch nach der Bestellung ein Fehler in euren eigenen Angaben auf, meldet euch sofort. Solange die Fertigung noch nicht begonnen hat, lässt sich oft noch etwas ändern. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, weil es sich dabei um keinen Mangel handelt – wir klären dann individuell mit euch, was möglich ist und was es kostet.
Technisch bedingte Abweichungen bei Farbe, Material und Fertigung
Bildschirme stellen Farben leuchtend und je nach Gerät, Kalibrierung, Helligkeit und Umgebungslicht unterschiedlich dar. Gedruckt wird dagegen mit Farbmitteln auf Papier oder direkt auf das jeweilige Material. Deshalb kann das fertige Produkt farblich nicht exakt dem entsprechen, was ihr am Bildschirm gesehen habt.
Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckergebnis sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel. Dasselbe gilt für kleine fertigungsbedingte Toleranzen, wie sie bei hochwertigem Papierdruck, beim UV-Direktdruck auf Rohlingen und im 3D-Druck üblich sind.
Klar erkennbare Abweichungen, die über das technisch Unvermeidbare hinausgehen, sind dagegen ein Mangel – etwa eine deutlich andere Farbe als bestellt, verschmierte oder streifige Druckbilder, fehlende Druckpartien oder beschädigte Oberflächen. Wenn ihr unsicher seid, schickt uns ein Foto; diese Grenze beurteilen wir nicht nach Gefühl, sondern daran, ob das Produkt der Vereinbarung und dem üblichen Standard entspricht.
Ein Hinweis zu den Bildern auf unserer Website: Die Produktbilder sind gekennzeichnete, KI-generierte Stimmungsbilder. Sie zeigen die Gestaltungsidee und die Wirkung, nicht das exakte Einzelstück. Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind die Produktbeschreibung und eure Konfiguration.
Abgrenzung: Gewährleistung, Rücktrittsrecht und Garantie
Drei Dinge, die häufig verwechselt werden:
- Gewährleistung: gesetzlich, greift bei Mängeln, zwei Jahre ab Übergabe. Das ist der Gegenstand dieser Seite. - Rücktrittsrecht im Fernabsatz: gesetzlich, 14 Tage, ohne Angabe von Gründen – aber mit gesetzlichen Ausnahmen. Es ist in unserer Rücktrittsbelehrung eigens geregelt. Für Waren, die wir nach euren individuellen Angaben anfertigen oder die eindeutig auf euch zugeschnitten sind, sieht § 18 Abs 1 Z 3 FAGG eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht vor. Ob diese Ausnahme im Einzelfall greift, hängt vom jeweiligen Produkt ab; pauschal für das gesamte Sortiment gilt sie nicht. - Garantie: eine freiwillige Zusage des Unternehmens, die über das Gesetz hinausgeht. Wir geben keine solche Garantie ab. Wo nichts von einer Garantie steht, ist auch keine gemeint. Dass wir keine Garantie abgeben, hat auf eure gesetzlichen Gewährleistungsrechte keinerlei Einfluss.
Wichtig: Diese drei Punkte sind voneinander unabhängig. Selbst wenn bei einem individuell gefertigten Produkt kein Rücktrittsrecht besteht, habt ihr die vollen gesetzlichen Gewährleistungsrechte, wenn das Produkt mangelhaft ist.
Wenn ihr als Unternehmen bestellt
Bestellt ihr nicht als Verbraucherin oder Verbraucher, sondern im Rahmen eures Unternehmens, gilt nicht das VGG, sondern die allgemeine Gewährleistung nach §§ 922 ff ABGB. Zusätzlich trifft euch bei beiderseitigen Unternehmergeschäften die Rügeobliegenheit des § 377 UGB: Mängel sind nach Übernahme der Ware unverzüglich zu prüfen und anzuzeigen, sonst können Gewährleistungsansprüche verloren gehen. Die Meldewege sind dieselben wie oben beschrieben.
Wenn wir uns nicht einigen
Wendet euch in jedem Fall zuerst direkt an uns – die meisten Fälle lassen sich so klären.
Sollten wir in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen, weisen wir euch gemäß § 19 Abs 3 AStG auf einem dauerhaften Datenträger auf die für uns zuständige Alternative Streitbeilegungsstelle hin und geben zugleich an, ob wir an einem Verfahren vor dieser Stelle teilnehmen. Eine generelle Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren besteht für uns nicht, und wir gehen eine solche Verpflichtung auf dieser Seite auch nicht ein.
Der Weg zu den ordentlichen Gerichten steht euch unabhängig davon jederzeit offen. Eure zwingenden Verbraucherrechte, insbesondere der Verbrauchergerichtsstand, bleiben unberührt.
Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Alle auf dieser Seite genannten Vorschriften (VGG, KSchG, FAGG, ABGB, UGB, AStG, Produkthaftungsgesetz) sind österreichische Gesetze; wir nennen sie in ihrer amtlichen Bezeichnung und erläutern sie jeweils im Text.